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Allgemeine Geschäftsbedingungen

remags GmbH

1. Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden Lieferungen und Leistungen der remags GmbH (im Folgenden „remags“) unterliegen ausschließlich den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).

1.2 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen remags und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in der Auftragsbestätigung schriftlich festzuhalten.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1remags überlässt dem Kunden die im Auftrag genauer bezeichnete Vertragssoftware im Objektcode samt Bedienungsanleitung mit der dort beschriebenen Funktionalität zur Nutzung. Die Vertragssoftware kann aus Programmen und/oder Daten bestehen. Teile der Vertragssoftware können nicht nutzbar sein, falls der Kunde diese Teile nicht erworben hat. Des Weiteren kann remags dem Kunden Zugang zu Online-Diensten wie Online-Programme oder Online-Speicher gewähren oder Apps in geeigneten Stores zur Verfügung stellen.

2.2remags kann dem Kunden die Vertragssoftware im Objektcode auf Datenträger oder als Download oder, wenn dies so vereinbart wurde, als Online-Zugang zur Verfügung stellen.

2.3 Dem Kunden räumt remags ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Vertragssoftware in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten zur gleichen Zeit ein.

2.4 Der Kunde darf die Vertragssoftware nur im vertragsgemäßen Umfang benutzen. Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in weiterem Maße als vereinbart (Übernutzung), zahlt er remags eine dreifach erhöhte Lizenzgebühr. Die Vertragssoftware kann aus mehreren Programmteilen und Daten bestehen, die einzeln erworben werden können. Zusätzliche Leistungen von remags für die Vertragssoftware können von den Vertragspartnern gegen Vergütung gesondert geregelt werden.

2.5 Die Bedienungsanleitung kann als Online-Hilfe oder mitgelieferte Textdatei (Handbuch) ausgeführt sein.

2.6remags darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen lassen.

2.7remags kann dem Kunden eine testweise Überlassung der Vertragssoftware bieten. Eine solche Testüberlassung wird ausdrücklich zwischen remags und dem Kunden vereinbart. Die Vergütung für die Überlassung der Vertragssoftware in der Testversion ist im Angebot ausgewiesen.

 

3. Geistiges Eigentum

3.1 Die Vertragssoftware ist urheberrechtlich geschützt. Jedmögliche Umarbeitung oder Bearbeitung der Vertragssoftware sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse sind untersagt, es sei denn, die Handlungen sind für die Erhaltung der bestimmungsgemäßen Nutzung und der Fehlerbeseitigung erforderlich.

3.2 Grundsätzlich ist der Kunde nicht berechtigt, die Vertragssoftware in den Quellcode zurückzuübersetzen oder in andere Programmiersprachen oder Datenformate zu überführen, sowie sie zu vervielfältigen. Falls die Konvertierung von Daten in andere Datenformate von remags zugelassen wurde, z.B. durch die Bereitstellung von Schnittstellen, wird remags an den konvertierten Daten ausschließlich berechtigt.

3.3 An Unterlagen einschließlich Schnittstelleninformation behält sich remags alle Rechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur mit Einwilligung von remags Dritten zugänglich gemacht werden und sind remags auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

3.4 Falls remags im Kundenauftrag entwickelt oder Daten erstellt hat, hat remags das Recht, die Produkte unentgeltlich ganz oder teilweise auch für eigene Zwecke zu verwenden, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.5 Der Kunde darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie herstellen.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1 Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Rechnungen sind spätestens 30 Tage ab Ausstellungsdatum ohne Abzug fällig.

4.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist remags berechtigt, Verzugszinsen im Sinne und nach Maßgabe des gesetzesvertretenden Dekretes vom 9. Oktober 2002, Nr. 231 ab Fälligkeit der Rechnung zu verlangen.

4.4 Ist mit einem Kunden die Bezahlung in Raten vereinbart, so wird bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Raten der offene Restbetrag in voller Höhe zur Zahlung fällig.

4.5remags behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen, den Datenträgern und der Dokumentation (Handbuch) bis zur vollständigen Bezahlung vor.

4.6 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann remags - unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen – das für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarte und geschuldete Entgelt (als Ersatz der Kosten für die Bearbeitung des Auftrages sowie als entgangenen Gewinn) einbehalten bzw. fordern.

4.7 Falls mit einem Kunden ein Rückgaberecht vereinbart wurde, kann dies nur ausgeübt werden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde, sowie von remags bestimmte schriftlich zugesicherte Leistungen nicht erfüllt wurden, und der Gebrauchswert der Software für den Kunden dadurch entfällt. In diesem Fall werden erbrachte Serviceleistungen von remags, wie Einweisung, Training, Installationen anteilsmäßig verrechnet.

 

5. Anpassungsklausel

5.1 Bei wiederkehrenden Zahlungen aus Verträgen nach Nr. 6-8 ist remags berechtigt, die Preise nach Ablauf der Mindestlaufzeit einmal jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex, veröffentlicht vom Landesstatistikamt (ASTAT), anzupassen.

5.2 Ein Recht zur Sonderkündigung entsteht dadurch für den Kunden nur dann, wenn die Preiserhöhung 5% übersteigt.

 

6. Service-Partnerschaft (Updatevertrag)

6.1remags kann dem Kunden einen kostenpflichtigen Service-Partnerschaftsvertrag anbieten. Während der Laufzeit des Service-Partnerschaftsvertrags liefert remags dem Kunden alle noch nicht erworbenen aktuellen Updates der Vertragssoftware (Programme und Daten), wobei Handelsware und Sonderanfertigungen im Lieferumfang nicht enthalten sind.

6.2 Updates umfassen nach Ermessen von remags entweder eine neue Programmversion mit verbessertem Leistungsumfang oder eine Erweiterung bzw. Aktualisierung von Daten. Updates beziehen sich ausdrücklich nur auf von remags hergestellte Produkte in der vor dem Update aktuellen Version. Der Inhalt von Updates wird von remags ohne Rechtsanspruch festgelegt.

6.3 Für den Service-Partnerschaftsvertrag kann remags eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. remags hat das Recht, bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten die Lieferung von Updates bis zur Zahlung einzustellen.

6.4 Bei einer Erweiterung des Service-Partnerschaftsvertrags z.B. durch Nachkauf von Produkten gilt automatisch eine zusätzliche Mindestlaufzeit des gesamten Vertrags von 12 Monaten ab dem Datum der Erweiterung als vereinbart. Falls bereits eine darüberhinausgehende Mindestlaufzeit vereinbart war, bleibt diese unberührt.

6.5 Bei Neuabschluss eines gekündigten Service-Partnerschaftsvertrages kann remags eine angemessene Gebühr für nachzuholende Updates verlangen.

6.6remags kann Updates als Online-Download liefern. Wenn der Kunde eine Lieferung auf Datenträger verlangt ist remags berechtigt, die Kosten in Rechnung zu stellen.

6.7 Der im Rahmen der Service-Partnerschaft von Remags angebotene technische Support ist auf Unterstützung zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Software, wie sie sich aus der Bedienungsanleitung ergibt, beschränkt.

 

7. remags Cloud Backup und Online-Dienste

7.1remags kann dem Kunden kostenpflichtig Zugang zu einem von remags verwalteten Online-Diensten (remags Cloud Backup und service24.it) anbieten. Bestimmte, in der Bedienungsanleitung näher beschriebene, Dienste der Software können nur genutzt werden, solange der Kunde Zugang zu remags Online-Dienste hat.

7.2 Die Vergütung für die remags Cloud Backup erfolgt jeweils für einen bestimmten Zeitraum und hängt in der Regel vom bereitgestellten Speicherplatz ab.

7.3 Für die remags Cloud Backup kann remags eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit nachweislich schriftlich gekündigt wird. remags hat das Recht, bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten den Zugang zur remags Cloud Backup einzustellen.

7.4 Der Zugang zur remags Cloud Backup setzt eine aktuelle Version der eingesetzten Software voraus.

7.5 Nach Beendigung des Vertrags über den Zugang zur remags Cloud Backup ist remags nicht verpflichtet, etwaige vom Kunden auf der remags Cloud Backup gespeicherte Inhalte zu sichern oder zu verwahren.

 

8. Miete und Entgelt

8.1remags kann die Vertragssoftware zur Miete anbieten. Während der Laufzeit der Miete räumt remags dem Kunden das Nutzungsrecht an der Software nach Nr. 2.3 ein.

8.2 Mit Beendigung der Miete erlischt das Nutzungsrecht.

8.3 Während der Miete ist die Aktualisierung der Software nach Nr. 6 enthalten.

8.4 Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit nachweislich schriftlich gekündigt wird. remags hat das Recht, bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten die Bereitstellung der Software, die Lieferung von Updates und die Bereitstellung der remags Cloud Backup bis zur Zahlung einzustellen.

 

9. Geheimhaltung, Schutzrechte

9.1 Die Weitergabe von Passwörtern und Zugangsdaten, die zum Zwecke des Kopierschutzes oder für den Zugang zu Cloud-Diensten von remags vergeben werden, an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von remags nicht gestattet.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragssoftware einschließlich aller überlassenen Unterlagen sowie die Sicherungskopie vor der unberechtigten Kenntnisnahme durch Dritte sorgfältig zu schützen. Dazu gehört die Kenntnisnahme durch unbefugte Mitarbeiter, sowie Dritte entsprechend zu verpflichten.

9.3 Der Kunde wird remags unverzüglich von etwaiger Kenntnis über Verletzungen der Schutzrechte von remags durch Dritte informieren oder wenn er von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Vertragssoftware in Anspruch genommen wird. Der Kunde gibt remags die Gelegenheit, diesen bei eventueller Prozessführung zu unterstützen. Darüber hinaus verpflichtete sich dieser, remags bei etwaiger Inanspruchnahme von Dritten zu unterstützen.

9.4 Der Kunde stellt remags auf erstes Anfordern von dem Schaden frei, der durch die Verletzung vorstehender Pflichten entsteht.

 

10. Mitwirkung des Kunden

10.1 Der Kunde wird die für die Nutzung der Vertragssoftware erforderliche Software (u.a. Betriebssystem) und Hardware auf eigene Kosten beschaffen, rechtzeitig installieren und auf dem technischen Stand halten. Dies geschieht nur in der passenden, freigegebenen und vorgesehenen Version.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Vertragssoftware nur geeignete Mitarbeiter einzusetzen.

10.3 Im Falle der Ausstattung der Software mit einem Dongle (Kopierschutzstecker) wird der Kunde diesen nur in Verbindung mit der Software nutzen, den Dongle stets sorgfältig aufbewahren und kein Umgehungsprogramm einsetzen. Verlorene Dongles werden nur durch Erwerb der geschützten Software ersetzt. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der Dongle bzw. der Kopierschutz vom Betriebssystem seines Rechners erkannt wird.

10.4 Im Falle der Ausstattung der Software mit einer Online-Lizenz wird der Kunde die ihm überlassenen Zugangsdaten stets sorgfältig aufbewahren und kein Umgehungsprogramm einsetzen. Verlorene Online-Lizenzen, soweit diese permanent auf einem Rechner des Kunden installiert wurden, werden nur durch Erwerb der geschützten Software ersetzt. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die Software über eine permanente und ausreichende Internetverbindung zu den Lizenzservern von remags verfügt.

 

11. Gewährleistung

11.1 Die Vertragssoftware ist mangelhaft, wenn sie von der in der Bedienungsanleitung oder der sonst im Vertrag beschriebenen Funktionsweise abweicht und dadurch die Tauglichkeit der Vertragssoftware zum üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigt ist.

11.2 Die Vertragssoftware ist in der von remags spezifizierten Hard- und Softwareumgebung, insbesondere auf dem spezifizierten Betriebssystem, ordnungsgemäß lauffähig. Für von remags gelieferte Windows-Programme handelt es sich regelmäßig bei dem Betriebssystem um das zum Zeitpunkt der Auslieferung seit einem Jahr von Microsoft freigegebene Betriebssystem für Personal Computer. Für nachträgliche Systemupdates durch Dritte haftet remags nicht.

11.3 Eine Testversion ist nur zum Testen geeignet, nicht zum Produktiveinsatz bei Kunden und stellt somit keine mangelhafte Vertragssoftware dar. Bei einer als Beta-Version oder RC-Version der Software bezeichneten Version handelt es sich immer um eine Testversion.

11.4 Die Verfügbarkeit der von remags auf ihren Servern zum Abruf durch den Kunden bereitgehaltenen Software (z.B. Online-Programme, Online-Daten, Online-Speicher) muss mindestens 99% betragen. Der Ausfallumfang ergibt sich aus der gesamten Zeitdauer abzüglich Wartungsfenster, in der das System innerhalb von drei Monaten aufgrund von Ausfällen nicht zur Verfügung stand.

11.5remags garantiert nicht die Vollständigkeit, Aktualität oder sonstige Eigenschaften von Daten (Preislisten, Richtpreisverzeichnissen).

11.6 Eventuelle Mängel (z.B. aufgetretenen Fehlermeldungen) sind nachweislich schriftlich und nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle). Der Kunde wird remags bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen.

11.7 Alle mangelhaften Liefergegenstände oder Leistungen sind nach Wahl von remags unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. remags ist berechtigt, diese Nachbesserung dadurch vorzunehmen, dass dem Kunden eine geänderte Version der Vertragssoftware überlassen wird. remags ist ferner berechtigt, einen eventuell aufgetretenen Fehler zu umgehen, wenn der Fehler selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und/oder dadurch die Laufzeit oder das Antwortzeitverhalten der Vertragssoftware erheblich leidet.

11.8 Ist remags nicht haftbar, wird der Kunde remags den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere auch Reisekosten) zu den jeweils geltenden Sätzen vergüten.

11.9 Gelingt remags die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist, und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessenen gesetzten Nachfrist fehl, so stehen dem Kunden Minderung und Rücktritt offen.

11.10 Mängelhaftung seitens remags ist ausgeschlossen, wenn an der Vertragssoftware ohne Genehmigung von remags Änderungen vorgenommen wurden oder der Kunde die Vertragssoftware in einer anderen als in der vorgesehenen Hard- oder Softwareumgebung einsetzt. Der Kunde ist berechtigt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analysen die Behebung des Fehlers nicht wesentlich erschweren. Hiermit ist keine Zustimmung seitens remags zu einer solchen Änderung verbunden.

11.11 Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde seine Nutzung der Vertragssoftware anrechnen zu lassen. Die Anrechnung wird auf Basis einer betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit von vier Jahren berechnet.

11.12 Falls der Kunde verlangt, dass Nacherfüllungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann remags diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Mängelhaftung fallende Teile nicht berechnet werden, während Mehraufwand, vor allem Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu vergüten sind.

11.13 Weitere Mängelhaftungsansprüche des Kunden gegen remags und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen; Nr. 12 (Haftung für Schäden) bleibt jedoch unberührt.

 

12. Haftung für Schäden

12.1remags haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Haftungsansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2remags haftet demzufolge nicht für direkte oder indirekte oder Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten durch die gegenständliche Vertragssoftware, einschließlich der Nutzung oder fehlenden Nutzung oder aufgrund Fehler derselben entstehen sollten. Ebenso haftet remags nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGBs oder sonstiger Vereinbarungen mit remags verursacht, noch für Schäden, die zurückzuführen sind auf unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt, auf Ereignisse, welche sich außerhalb des Kontrollbereiches von remags zutragen (z.B. Störungen der Telekommunikationsdienste oder Unterbrechungen der Stromzufuhr), auf Änderungen am System, an Netzeinrichtungen und Endgeräten, welche vom Kunden selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung von remags durchgeführt werden, auf missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung des Dienstes bzw. des Systems durch den Kunden sowie auf mangelnde Vorkehrungen seitens des Kunden in den Bereichen Sicherheit, Feuerschutzmaßnahmen und Unfallvermeidung. Dasselbe gilt auch für Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust des Firmenwerts, verlorenen oder beschädigten Daten, für Schäden in Zusammenhang mit Funktionsstörungen oder Defekten der IT-Umgebung oder der Betriebssysteme auf denen die Software arbeitet, oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, selbst dann, wenn remags auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde oder diese vorhersehbar waren, oder für Ansprüche Dritter. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt beim Kunden.

12.3 Die Haftung von remags kann auf keinen Fall den Betrag, welcher der betroffenen Jahresgebühr entspricht, übersteigen.

12.4 Aus der Nutzung von Online-Speicher, der von remags zur Verfügung gestellt wird (Cloud), entsteht remags keine Haftung für von Kunden hochgeladene Inhalte. Insbesondere haftet remags nicht für den Verlust von Inhalten und Daten. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Sicherungskopien zu erstellen. remags übernimmt keine Haftung für fremde Inhalte, insbesondere für missbräuchliche Nutzung und das Hochladen von gesetzlich verbotener Inhalte (Informationen, Sachen, sonstige Leistungen) oder Verbindungen die Dritte schaden oder nationale/internationale Urheberrechte und Marken, Patent- und Namens- oder Kennzeichenrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. remags gewährt nicht eine permanente inhaltliche Kontrolle sowie eine vollzeitige Funktionsfähigkeit der Cloud.

 

13. Ausdrückliche Auflösungsklausel

13.1 Unbeschadet weiterer Ansprüche der remags, haben die nachstehend angeführten Nichterfüllungen von Seiten des Kunden die Auflösung des gegenständlichen Vertrages im Sinne und nach Maßgabe von Art. 1456 ZGB zur Folge:

  • nicht erfolgte pünktliche und vollständige Zahlung des vereinbarten Preises für die Nutzung der Vertragssoftware innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten;
  • nicht ermächtigte Abtretung, aus jeglichem Rechtsgrund und -titel, der Nutzung der Vertragssoftware;
  • Missachtung der Urheberrechte;
  • Eröffnung eines Insolvenz- oder Ausgleichsverfahrens zu Lasten des Kunden oder andere Umstände, welche den guten Namen des Kunden oder die ordnungsgemäße Abwicklung seiner Tätigkeit beeinträchtigen können.

13.2 Unbeschadet bleibt das Recht der remags auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens. Die eventuell bereits bezahlten Beträge können von remags als Schadenersatz oder Anzahlung diesbezüglich einbehalten werden. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger Schäden oder Entschädigungen in Folge der von remags vorgenommenen Auflösung aus obigen Gründen.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die entgeltliche als auch unentgeltliche Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch remags.

14.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gegen remags wegen eines anderen nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Aufrechnen kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen gegen remags, die unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.

14.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Bis zu einer solchen Geltung soll anstelle der unwirksamen Bedingung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.

 

16. Verarbeitung personenbezogener Daten

16.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden, welche remags zur Ausführung ihrer Tätigkeit übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt werden, werden unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten gemäß EU-Verordnung Nr. 679/2016 verarbeitet, wobei die entsprechenden Modalitäten auf der Internetseite www.remags.work.com/privacy abrufbar sind.

 

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

17.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bozen (Italien).

17.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich italienischem Recht.

Im Sinne und nach Maßgabe von Art. 1341, 2. Absatz, ZGB erklärt der Kunde, folgende Bestimmungen der obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und hiermit ausdrücklich anzunehmen: 1 (Geltungsbereich), 2 (Vertragsgegenstand), 3 (Geistiges Eigentum), 4 (Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug), Art. 5 (Anpassungsklausel), 6 (Service-Partnerschaft – Updatevertrag), 7 (remags Cloud Backup und Online-Dienste), 8 (Miete und Entgelt), 9 (Geheimhaltung, Schutzrechte), 10 (Mitwirkung des Kunden), 11 (Gewährleistung), 12 (Haftung für Schäden), 13 (Ausdrückliche Aufhebungsklausel), 14 (Schlussbestimmungen), 18 (Salvatorische Klausel) und 17 (Gerichtsstand und anwendbares Recht)